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Organisierung von unten Utopien Dominanzabbau Das "Wie" der Stiftung Grundideen
Verlag SeitenHieb

Die Organisierungs- und Finanzierungsfrage

Der Anspruch der Stiftung FreiRäume ist hoch: Es sollen möglichst viele Räume (Häuser, Grundstücke, Teileigentum an Häusern) vor einer Privatisierung geschützt, dauerhaft für eine offene Nutzung gesichert und aufrechterhalten bzw., weit besser, weiter entwickelt werden. Die finanzielle und personelle Kraft der Stiftung selbst ist aber begrenzt – und es ist zur Zeit nicht absehbar, dass sich dieses ändert. Aus dem Blickwinkel der heute üblichen Organisierungsformen erscheint das Unterfangen daher unmöglich. Aber dieser Blickwinkel passt gar nicht für die Idee der Stiftung – ganz im Gegenteil. Denn die Stiftung FreiRäume will ganz gezielt eine Lücke schließen und neue Handlungspotentiale eröffnen:

Die Stiftung will dabei nicht durch eigene Geldmengen die fehlenden materiellen Möglichkeiten von Projekten beheben, sondern durch direkte Hilfe, Kooperation und Vermittlung von Know-How, wie durch Selbstorganisierung, gegenseitige Hilfe und gezielte Wissensaneignung Alternativen zur ständigen Hoffnung auf neue Geldquellen entstehen können. Auch die Struktur und Handlungsweise der Stiftung selbst soll dem entsprechen – die Stiftung ist selbst ein Feld der Selbstorganisierung und Kooperation.

Grundgedanke 1: Horizontales Verhältnis aller Beteiligten

Es gibt eine Vielzahl von Einzelpersonen, Firmen, Vereinen und auch anderen Stiftungen, die über alle nötigen Voraussetzungen verfügen, selbst Häuser, Grundstücke und Materialien zu beschaffen und für sich zu sichern. Diese sind nicht die KooperationspartnerInnen, die in erster Linie der Anlass zur Gründung der Stiftung FreiRäume ist. Eine Kooperation ist zwar auch mit ihnen nicht ausgeschlossen – insbesondere bei der Frage der Sicherung offener Räume oder Nutzung nicht. Doch schon die Gründungsgeschichte der Stiftung FreiRäume entspringt einer anderen Idee. Sie soll Ideen und Projekten zur Umsetzung helfen, die nicht schon von leistungsstarken, formalisierten Trägern initiiert oder gefördert werden.

Die Stiftung FreiRäume ist aus der Kooperation mehrerer kleiner Projekte heraus gegründet worden. Ziel war, einen gemeinsamen Rechtsträger für Räume und gemeinsam nutzbare Gegenstände zu finden. Die Rechtsform der Stiftung ist mit Bedacht gewählt worden, denn während die einzelnen Projekte eine hohe Spontanität und Kreativität aufweisen, sollte für die materielle Grundlage eine besonders sichere und langlebige Sicherung gewährleistet sein. Dieses bietet am besten die Stiftung.

Um nun aber der Gefahr eines Machtgefälles zwischen Stiftung und den weiterhin die gesicherten Räume und Gegenstände nutzenden Gruppen zu begegnen, steht als wesentliche Idee neben der Sicherung des Eigentums durch die langlebige Stiftung der Abschluss eines Nutzungsvertrages. In diesem begegnen sich alle Beteiligten horizontal als gleichberechtigt Vertragsschließende. Der Vertrag sichert die Offenheit der Nutzung und die Autonomie der Nutzenden.

Grundgedanke 2: Anregung zur Selbstorganisierung

Die zentralen Mittel der Stiftung sind ihre seine besondere Handlungsfähigkeit durch die Rechtsfähigkeit und das Eigentum an Räumen und Gegenständen. Diese werden für die beschriebenen Nutzungen bereitgestellt. Die Nutzungen selbst sollen aber selbstorganisiert geschehen, d.h. die Stiftung ist selbst nicht unmittelbar NutzerInnen ihrer eigenen Ressourcen. Ebenso tritt sie nicht als Sponsorin der Nutzungen über die Zurverfügungstellung der Räume oder Gegenstände hinaus auf. Das würde nur Abhängigkeiten produzieren, die nicht gewollt sind. Vielmehr ist es das Ziel der Stiftung, z.B. durch Beratung, Fortbildung und Vernetzung zur Selbstorganisierung der NutzerInnen beizutragen.

Grundgedanke 3: Selbstorganisierung in zwei Richtungen

Die Stiftung unterstützt Selbstorganisierungsprozesse nicht nur durch die Bereitstellung von Ressourcen, sondern versucht durch die entsprechende Verankerung in den Nutzungsverträgen („Autonomieverträgen“) die wachsende Selbstorganisierungsfähigkeit auch für die Räume und Gegenstände nutzbar zu machen. So sollen Ausbau, Renovierungen, Erweiterungen und mehr durch die NutzerInnen geleistet werden und so das Eigentum der Stiftung erhalten oder gar erweitert werden. Dieses wiederum dient dann als Ressource für die NutzerInnen – ein sich gegenseitig stärkender Prozess.

Ebenso soll die Stiftung von der wachsenden Selbstorganisierung in ihrer Geschäftsführung gestützt werden. Ziel ist, dass die Handlungsfähigkeit der Projekte und NutzerInnen zu einer vermehrten Mitwirkung an den Aufgaben der Stiftung führt, d.h. in den Aktivitäten, die durch Ressourcen der Stiftung möglich und unterstützt werden, ist die Übernahme von Aufgaben für die Stiftung integriert. Die bereits benannten Nutzungsverträge sollen dieses auch formal festhalten.

Grundgedanke 4: Formale Sicherung von Häusern und Ressourcen

Das Ziel der Sicherung von Eigentum durch die Stiftung dient dazu, dieses für eine offene Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsform Stiftung garantiert aber zusätzlich noch die Langfristigkeit dieser offenen Nutzbarkeit. Das geschieht einerseits durch den langen Bestand, den eine rechtsfähige Stiftung haben kann und soll, sowie durch die Festigkeit der Organisierungsstruktur, die gegenüber spontanen Interessenswechseln weitgehend stabil ist.

Es ist die Überzeugung derer, die mit der Idee der Stiftung eine Rechtsplattform für offene Räume und Ressourcen schaffen wollten, dass dieser Rechtsträger gegenüber den z.B. in Vereinen möglichen inneren Veränderungen in Zielsetzung und Handlungsweisen eine bessere Absicherung bietet.

Vorhanden: Erfahrung aus bestehenden Projekten

Die an der Stiftung beteiligten Personen verfügen über ein umfangreiches Wissen über selbstorganisierte Projektarbeit. Mehrere Personen haben bereits mehrfach am Aufbau solcher Aktivitäten mitgewirkt, auch am Aufbau von Häusern, Räumen und überregional nutzbarer Infrastruktur. In allen Fällen war der Verzicht auf Geld oder zumindest die Beschränkung auf sehr wenig Geldmittel ein Kennzeichen der Projekte. Die Ergebnisse zeigen, dass hohe Geldressourcen keine notwendige Voraussetzung für solche Räume sind.

Dieser vorhandene Erfahrungsschatz war nicht nur ein Ausgangspunkt der Stiftungsgründung, sondern wird auch bei der praktischen Arbeit hilfreich sein. Statt hoher Geldausschüttungen sollen die Stiftung und die von ihr unterstützten Projekte aus dem Know-How der Selbstorganisierung in Kombination mit einem Geflecht wechselseitiger Kooperationen leben.

Geplant: Austausch und gegenseitige Unterstützung mit nomadischen Ideen

Auch wenn sie nur eine extreme Minderheit in der bestehenden Gesellschaft sind – es gibt viele Menschen, die ganz oder zeitweise nomadisch leben. Oftmals verbinden sie das mit dem Willen zum Lernen, eben an wechselnden Standorten. Die wandernden HandwerkerInnen gehören ebenso dazu wie viele Einzelreisende, aber auch Projekte wie die „travelling school of life“ oder die „Autonome Bildungsinitiative (ABI)“. Dahinter steckt immer die Idee, Wissen an verschiedenen Orten zu sammeln. Mit den offenen Räumen der Stiftung FreiRäume sind solche Ideen bestens vereinbar, denn neben dem Sammeln von Wissen können die nomadisch lebenden Menschen viel Wissen einbringen, Ideen zwischen Projekten austauschen, Kooperationen befördern und vorhandenes Wissen in die jeweiligen Projekte einbringen – von handwerklichen Tätigkeit bis zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen.

Eine Kooperation mit solchen Zusammenhängen und mit Einzelpersonen aus ihnen ist deshalb angestrebt. Sie wird auch der Stiftung helfen, die eigenen Belange und Ziele ganz ohne oder mit nur sehr wenig finanziellen Mitteln zu erreichen.

Experimente

Auch und gerade, weil die Stiftung als sicherer Rückhalt die Ressourcen sichert, sollen die entstehenden Freiräume für Experimente genutzt werden. Kooperatives Miteinander von Menschen, offenen Nutzungsmöglichkeiten von Ressourcen, horizontale Kommunikation, gleichberechtigter Zugang zu Wissen und Know-How – in all diesen Bereichen ist der gesellschaftliche Fortschritt und auch der Ideenreichtum im Kleinen und Alltäglichen stark unterentwickelt.

Bei all diesen Experimenten bleibt aber der sichernde Rückhalt all dessen wichtig, was den Rahmen und die Plattform des Experimentierens bildet. Genau deshalb soll die Stiftung FreiRäume als rechtsfähige Stiftung gegründet werden – um all den innovativen, selbstorganisierten Projekten eine formale Basis geben zu können, die selbst auf solche Rechtsformen verzichten wollen und oft verzichten müssen, weil der Gedanke des Experiments mit den formalen Anforderungen z.B. des Vereinsrechts kollidiert.

Zusammenfassung und Perspektive

Die Stiftung hat eine doppelte Bedeutung. Sie ist einmal sie selbst – mit eigenen Ideen, Projekten und (hoffentlich) bald einer Fülle kreativ genutzter Häuser, Materialien und mehr. Zum anderen aber ist sie selbst der Rahmen, in dem Kooperation angestrebt wird und stattfindet. Sie soll der formale und sichernde Mittelpunkt einer bunten, si ch nd kreativ weiterentwickelnden Menge an Projekten sein. Erst durch die Existenz der Stiftung werden viele Projekte möglich werden, die bisher daran scheiterten, dass Offenheit und formale Anforderungen sich widersprachen.

Gleichzeitig wird dieses Konzept die Existenz und die Weiterentwicklung der Stiftung fördern. Das Kapital der Stiftung ist nicht in erster Linie eines, das Geld abwirft, damit mit diesem Geld wiederum die Ziele verwirklicht werden können – durch d ie n monetären Einkauf von Ressourcen und Arbeitskraft. Vielmehr sind die (hoffentlich wachsenden) Ressourcen der Stiftung in Form von Häusern, Plätzen und Gegenständen einerseits und das steigende Wissen der in der Stiftung aktiven Personen und von der Stiftung geförderten NutzerInnen andererseits das „Kapital“ der Stiftung. Durch eine Vielzahl, vertraglich festgehaltener oder im Einzelfall vereinbarter Kooperationen wird die Geschäftsführung der Stiftung die Sache derer sein, die gleichzeitig die Ressourcen der Stiftung nutzen können. Dem Stiftungsrat und seinen Hilfspersonen fällt die Aufgabe der Initiative, der Koordinierung und der Gewährleistung der formal notwendigen Geschäftsführung für die Eigenaufgaben der Stiftung zu. Dazu werden die jetzt schon gesicherten ca. über 50.000 Euro Eigenkapital ausreichen – auch wenn das Ziel bleiben wird, diese Summe zu erhöhen.

Das spezifische Organisierungskonzept der Stiftung als Rechtsgarant offener Räume und Ressourcen in Bereichen hoher Selbstorganisierung und weitgehend geldloser sozialer, kultureller und politisch-gesellschaftlicher Aktivität wird nicht nur das Überleben der Stiftung und eine angemessene Geschäftsführung gewährleisten, sondern zudem die Chance bieten, das eigentliche „Kapital“ der Stiftung – Wissen und Ressourcen – immer weiter aufzubauen und verfügbar zu machen.